AGB
Friesenweg 44, Haus 24C, 22763 Hamburg
Stand: Januar 2025
§ 1 Anwendungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Erbringung von Leistungen zwischen der Talenthafen GmbH (im Folgenden „Talenthafen“) und ihren Kunden. Es werden keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB abgeschlossen. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit Talenthafen als Unternehmer gemäß § 14 BGB bzw. als Kaufmann nach HGB zu handeln.
2. Die vorliegenden AGB gelten für alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge, auch wenn in diesen nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Talenthafen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Sondervereinbarungen gehen diesen AGB vor; dies gilt nicht für vorformulierte Vertragsbedingungen des Kunden.
3. Die Bezeichnung „Auftrag“ umfasst das Vertragsverhältnis unabhängig des Vertragstyps. Talenthafen schuldet die Hauptleistung, der Kunde schuldet die Zahlung der Vergütung.
§ 2 Vertragsschluss und allgemeine Leistungsbestimmungen
1. Darstellungen und Werbungen der Leistungen von Talenthafen auf Webseiten, Social-Media-Kanälen, Broschüren oder anderen Werbemitteln stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertragsverhältnis entsteht grundsätzlich nur durch Erklärungen in Schrift- oder Textform oder durch mündliche Zusage und darauffolgende Auftragsbestätigungen, die nicht binnen 3 Tagen widerrufen werden.
2. Der Leistungsumfang wird durch das Angebot von Talenthafen und die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Kunden bestimmt. Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, schuldet Talenthafen keinen bestimmten Erfolg. Die Durchführung erfolgt eigenverantwortlich, gewissenhaft, unabhängig und verschwiegen.
3. Talenthafen kann Aufgaben durch sachverständige Dritte ausführen lassen. Eine Ablehnung eines Dritten durch den Kunde ist nur mit wichtigem Grund möglich. Sind Berufsträger mit staatlicher Zulassung erforderlich, beauftragt der Kunde diese selbst. Rechtliche Beratung wird durch Talenthafen nicht erbracht.
4. Talenthafen kann zur Leistungserbringung KI-Systeme einsetzen. Ein KI-System ist ein maschinengestütztes System, das autonom betrieben werden kann und nach seiner Einführung Anpassungsfähigkeit zeigt. Es verarbeitet Eingaben und erzeugt Ausgaben wie Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen. Wenn ein KI-System direkt mit Personen interagiert, wird die betroffene Person darüber informiert, sofern dies nicht bereits offensichtlich ist.
5. Leistungen mit künstlerischem Gestaltungsspielraum stellen bei bloßem Nichtgefallen keinen Mangel dar, sofern Kunden vorgaben eingehalten wurden.
6. Talenthafen haftet nicht für Störungen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen, z. B. Internetprobleme, Wartungsarbeiten, Serverupdates oder höhere Gewalt.
7. Talenthafen gewährleistet eine Verfügbarkeit ihrer Online-Dienste von 95 % im Jahresdurchschnitt. Keine Störungen im Sinne dieser Klausel sind insbesondere: - Ausfälle durch Dritte außerhalb des Einflussbereiches - höhere Gewalt - sicherheitsbedingte, kurzfristige Unterbrechungen (z. B. zum Schutz vor Exploits)
8. Drittanbieter führen regelmäßig Wartungen durch. Ausfälle werden möglichst in Zeiten geringer Nutzung gelegt.
§ 3 Liefer-/Leistungsfrist und Liefer-/Leistungstermine
1. Eine Frist oder ein Termin wird erst verbindlich mit Absendung der Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor Eingang erforderlicher Unterlagen, Genehmigungen oder einer vereinbarten Anzahlung.
2. Eine Frist gilt als eingehalten, wenn die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde oder der Leistungsgegenstand Talenthafen verlassen hat.
3. Bei unvorhergesehenen, außerhalb des Einflussbereichs von Talenthafen liegenden Hindernissen (z. B. Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen) verlängert sich die Frist entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Dies gilt auch bei Subunternehmern. Der Kunde wird über wesentliche Verzögerungen informiert.
4. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten von Talenthafen.
5. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Umfang der Leistungen und die Vergütung ergeben sich aus Angebot und Auftragsbestätigung. Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden können eine Terminverschiebung verursachen und werden zusätzlich berechnet.
2. Einmalige bzw. initiale Leistungen werden vorab per Vorschussrechnung berechnet. Monatliche Leistungen werden
monatlich in Rechnung gestellt und sind sofort fällig.
3. Werden Leistungen durch Umstände verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, bleibt die Vergütung dennoch geschuldet.
4. Wird eine Leistung vom Kunden entgegen der Vereinbarung vorzeitig nicht mehr gewünscht (z. B. vorzeitiger Abbruch einer Recruiting-Kampagne), bleibt die Vergütung für die volle Vertragslaufzeit geschuldet. Ein einmaliger Kampagnenumbau auf eine andere Stelle ist für 1.500 € netto möglich. Die ursprüngliche Laufzeit beginnt dadurch nicht neu.
5. Gerät der Kunde mit zwei fälligen Zahlungen in Verzug, kann Talenthafen außerordentlich kündigen und die volle Vergütung bis zum regulären Vertragsende als Schadensersatz verlangen. Der Nachweis geringeren Schadens bleibt vorbehalten.
§ 5 Kündigung, Laufzeit
1. Der Vertrag hat die im Hauptvertrag genannte Mindestlaufzeit. Fehlt eine Angabe, beträgt diese 3 Monate.
2. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag automatisch um die vorherige Vertragslaufzeit, sofern nicht mindestens 30 Tage vorher schriftlich gekündigt wird.
3. Ein ordentliches Kündigungsrecht während der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen, ebenso zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbeginn.
4. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
§ 6 Zusätzliche Bestimmungen für Social-Media-Betreuung
1. Die Social-Media-Betreuung umfasst insbesondere: - Betreuung von Landingpages
- Betreuung von Social-Media-Kanälen - Erstellung von Social-Media-Werbeanzeigen - Nutzung von Social-Media-Clips - fortlaufendes Kampagnenmanagement - Social-Media-Beratung
2. Das Werbebudget ist fest vereinbart und kann nicht einseitig durch den Kunden geändert werden. Jede Änderung bedarf der Zustimmung von Talenthafen.
3. Das Werbebudget wird von Talenthafen nach eigenem Ermessen eingesetzt und kann ungleichmäßig über die Monate verteilt werden.
4. Die Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus dem Angebot. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird. Kündigungsfrist: 30 Tage zum Laufzeitende.
5. Vom Kunden dürfen Werbeanzeigen, Werbekonten oder Social-Media-Kanäle nicht vor Laufzeitende gestoppt oder gelöscht werden.
Das Werbebudget ist fest vereinbart und darf nicht gelöscht werden; andernfalls kann Talenthafen die Leistung nicht ordnungsgemäß durchführen. Mehraufwand wird zu vereinbarten Tagessätzen berechnet. Eine Garantie erlischt bei Löschung. Kündigung aus diesem Grund ist ausgeschlossen.
§ 7 Garantie TOUCHPOINT Recruiting
7.1 Garantiezusage
Talenthafen garantiert - sofern vereinbart - eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen oder Einstellungen. Die Einzelheiten werden im Angebot aufgeführt.
7.2 Voraussetzungen für die Garantie
a) Aktive Mitwirkung Der Kunde verpflichtet sich u. a.: - Vorstellungsgespräche angemessen durchzuführen - Bewerbungen innerhalb von zwei Werktagen zu sichten und im System zu bearbeiten, sowie den Bewerberstatus zu aktualisieren - Alle Prozessschritte nachvollziehbar und verständlich zu dokumentieren. Eine Einschätzung oder Bewertung des Kandidaten sollte mindestens 40 Zeichen beinhalten.
b) Angemessene Stellenausschreibung Die Stelle muss realistische Anforderungen und marktübliche Bedingungen enthalten.
c) Kein grundloses Ablehnen von Bewerbern Bewerber mit vollständig erfüllten Anforderungen dürfen nicht ohne sachlichen Grund abgelehnt werden. Dieser Grund muss in der Bewerberkartei nachvollziehbar aufgeführt werden, um Optimierungen möglich zu machen.
d) Nachvollziehbare Kommunikation Rückmeldungen innerhalb von max. 72 Stunden; Begründung bei Entscheidungen.
e) Kein Zahlungsverzug Die Garantie gilt nur bei fristgerechter Zahlung und keinen Mahnläufen.
7.3 Erlöschen der Garantie
Wird eine der Voraussetzungen nicht erfüllt, verfällt der Garantieanspruch.
§ 8 Nutzung von Bewerberdaten
1. Lehnt der Kunde einen Bewerber ab oder markiert ihn als unqualifiziert und hat der Bewerber ausdrücklich der weiteren Verarbeitung seiner Daten durch Talenthafen zugestimmt, darf Talenthafen diesen Bewerber anderen Kunden als potenziellen Mitarbeiter vorstellen.
§ 9 Zusätzliche Bestimmungen für Webhosting
1. Der Kunde erhält keinen direkten Zugriff auf die gehosteten Internetseiten. Die Laufzeit ergibt sich aus dem Angebot.
2. Talenthafen haftet nicht für Schäden, die auf Störungen außerhalb ihres Einflussbereichs beruhen. Der Kunde ist selbst für die Datensicherung verantwortlich.
§ 10 Reservierung von Domains
1. Talenthafen reicht Domainregistrierungen an die jeweilige Registrierungsstelle (NIC) weiter. Eine Prüfung der Angaben erfolgt nicht. Haftung für Registrierungserfolg besteht nicht.
2. Eine Registrierung gilt erst als erfolgreich, wenn der Kunde beim NIC als Domaininhaber eingetragen ist.
3. Der Vertrag über die Domain entsteht unmittelbar zwischen NIC und Kunde.
4. .de-Domains werden direkt bei der DENIC registriert.
5. Eine Bearbeitungsgebühr fällt unabhängig vom Registrierungserfolg an.
§ 11 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde benennt auf Wunsch einen Projektleiter, der verbindliche Entscheidungen trifft.
2. Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien bereit und hält Feedback- und Abnahmetermine ein.
3. Der Kunde versichert, alle Rechte an bereitgestellten Materialien zu besitzen.
4. Bei fehlender Mitwirkung verlängern sich die Fristen entsprechend. Garantien erlöschen bei ausbleibender Mitwirkung. Vergütung bleibt geschuldet.
5. Vergütung bleibt auch geschuldet bei Verzögerungen durch falsche Informationen des Kunden.
6. Weitere Mitwirkungspflichten werden bei Bedarf vereinbart.
§ 12 Abnahme und Annahme der Leistung
1. Der Kunde muss innerhalb von sieben Tagen abnehmen. Bei Nichtreaktion gilt die Abnahme als erfolgt. Gravierende Abweichungen werden nachgebessert. Nutzung oder Zahlung gilt als Abnahme.
2. Nach Abnahme sind Mängel ausgeschlossen, die der Kunde erkennen konnte.
3. Social-Media-Content wird nach initialer Abnahme ohne weitere Einzelabnahmen veröffentlicht.
4. Der Kunde muss Leistungen binnen sieben Tagen annehmen, sofern er nicht unverschuldet verhindert ist.
5. Bei Annahmeverzug kann Talenthafen nach Nachfristsetzung zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
§ 13 Urheberrechtliche Nutzungsrechte / Leistungsschutzrechte
1. Der Kunde erhält einfache Nutzungsrechte für die Dauer des Vertrages, örtlich unbegrenzt.
2. Rechte Dritter werden, soweit erforderlich, für den Kunden eingeholt.
3. Talenthafen darf Arbeitsergebnisse als Referenz verwenden (z. B. Logo, Inhalte).
4. Rechte an abgelehnten Entwürfen verbleiben vollständig bei Talenthafen.
§ 14 Eigentumsvorbehalt / Vorbehalt von Nutzungsrechten
1. Talenthafen behält Eigentum und Nutzungsrechte bis vollständiger Zahlung.
2. Bei Zahlungsverzug darf Talenthafen Leistungen zurücknehmen.
3. Die Geltendmachung des Vorbehalts ist kein Rücktritt.
4. Der Kunde darf Leistungen nicht verpfänden; bei Zugriff Dritter muss Talenthafen informiert werden.
§ 15 Haftung
1. Talenthafen haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
3. Haftung besteht nur für typische, vorhersehbare Schäden.
4. Haftungsbegrenzungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen.
5. Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt.
6. Bei Arglist, Körper- oder Gesundheitsschäden sowie Rechtsmängeln gelten keine Begrenzungen.
7. Talenthafen haftet nicht für Löschungen von Kampagnen durch Drittanbieter (z. B. Meta, Google).
§ 16 Haftungsausschluss
1. Talenthafen prüft nicht die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, sofern nicht vereinbart.
2. Sachangaben des Kunden werden nicht auf Richtigkeit geprüft.
3. Mit Freigabe der Entwürfe durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für deren Inhalt.
§ 17 Schadensersatz
1. Mehraufwand durch fehlerhafte Unterlagen des Kunden ist zu ersetzen.
2. Liegt kein Verschulden des Kunden vor, kann Talenthafen den Vertrag aufheben – ohne Schadensersatzanspruch des Kunden.
3. Verzögerungen durch den Kunden können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
4. Bei unberechtigtem Rücktritt des Kunden sind die erbrachten Leistungen zu vergüten.
§ 18 Verschwiegenheit
Talenthafen verpflichtet sich zur strikten Vertraulichkeit über alle nicht öffentlichen Informationen.
Ausnahmen gelten nur bei gesetzlicher Offenlegungspflicht. Der Kunde wird über Offenlegungspflichten binnen drei Tagen informiert.
§ 19 Datenschutz
1. Personenbezogene Daten werden zur Vertragsdurchführung und Eigenwerbung verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 DSGVO). Rechte des Betroffenen bleiben unberührt.
2. Bei Auftragsverarbeitung wird ein gesonderter Vertrag geschlossen.
§ 20 Änderung der AGB
1. Talenthafen kann diese AGB anpassen, sofern der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
2. Änderungen gelten nur nach schriftlicher Zustimmung des Kunden.
§ 21 Schlussbestimmungen
1. Gerichtsstand bei Vollkaufleuten ist der Sitz der Talenthafen GmbH; Talenthafen kann auch am Sitz des Kunden klagen.
2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
3. Übertragungen von Rechten des Kunden bedürfen der Schriftform.
4. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.